Die Kanzlei.

Formulare

Die folgenden Formulare stehen Mandanten der Kanzlei Sticherling Rechtsanwälte PartG mbB zur Verfügung. Bitte beachten Sie die jeweiligen Hinweise.


Vollmachten

Bitte beachten Sie, dass durch die Zusendung einer Vollmacht allein kein Mandatsverhältnis begründet wird. Es werden insbesondere keinerlei Fristen überwacht oder Anträge gestellt. Das Mandatsverhältnis bedarf einer gesonderten Bestätigung durch einen Rechtsanwalt der Kanzlei Sticherling Rechtsanwälte PartG mbB. Die Vollmacht senden wir Ihnen auf Anfrage gerne per Mail zu.

Amtliche Vordrucke (externe Verlinkung)

Bitte beachten Sie die jeweiligen Ausfüllhinweise zu den amtlichen Vordrucken. Auch hier wird darauf hingewiesen, dass durch die Zusendung eines solchen Vordrucks kein Mandatsverhältnis begründet wird, s.o. Die Vordrucke und die Erläuterungen können über das Niedersächsische Landesjustizportal bezogen werden.

Zur schnelleren Orientierung folgen die Verweise auf Beratungs- und Prozess-/Verfahrenskostenhilfevordrucke (externe Links zum Justizportal Niedersachsen).

Bitte nutzen Sie unbedingt die Erläuterungen zu den Vordrucken, die über das Justizportal eingesehen werden können.

Sollten Sie Beratungshilfe benötigen, bitten wir Sie, sich vor dem Termin in unserer Kanzlei an das für Ihren Wohnort zuständige Amtsgericht zu wenden. Das Gericht erteilt Ihnen bei Bedürftigkeit einen so genannten Berechtigungsschein, den Sie bitte zum Gespräch mit Ihrem Anwalt mitbringen. Zum reibungslosen Ablauf des Bewilligungsverfahrens sollten Sie sich den Beratungshilfevordruck herunterladen und ihn ausfüllen. Bitte denken Sie daran, dass Ihre Angaben z.B. zu Verdienst oder zu Belastungen zu belegen sind. Sie sollten also für das Gericht entsprechende Nachweise fertigen oder zumindest zur Einsichtnahme mitnehmen. Zwar ist es auch möglich, nachträglich Beratungshilfe zu beantragen - also nachdem Sie bei Ihrem Anwalt waren. Dies birgt aber das Risiko, dass Ihnen ggf. Beratungs­hilfe aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht gewährt werden kann; die Kosten der Beratung oder Tätigkeit müssten dann von Ihnen getragen werden. Sollten Sie also im Hinblick auf die gewünschte Übernahme der Beratungshilfe sicher gehen wollen, empfehlen wir Ihnen, vor dem Gespräch bei Gericht wegen des Berechtigungsscheines vorzusprechen.


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