Notariat
Im Rahmen ihrer Tätigkeit sind Notare unabhängige und unparteiische Berater aller Beteiligten. Die von ihnen beurkundeten Rechtsgeschäfte betreffen unter anderem:
- Immobiliengeschäfte (Grundstückskaufverträge, Schenkungen inkl. vorweggenommener Erbfolge, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden)
- familienrechtliche Vereinbarungen (Eheverträge, Partnerverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen)
- erbrechtliche Verfügungen (Testamente, Erbverträge, Erb- und Pflichtteilsverzicht, Erbscheinsanträge, Erbausschlagungen)
- gesellschaftsrechtliche Handlungen (Gründung oder Gestaltung einer Gesellschaft, Handelsregistereintragung)
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Anmeldungen zum Vereinsregister
Über das öffentliche Amt der Notare können Sie sich ausführlich auf den Seiten der Bundesnotarkammer informieren.