Die Kanzlei.

Sachgebiete

Um der rasanten Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung gerecht zu werden sind die Aufgaben in der Kanzlei nach Sachgebieten unterteilt worden. Schwerpunkte unserer Arbeit stellen wir Ihnen nachfolgend vor.

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Das Arbeitsrecht regelt Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die in diesem Zusammenhang bestehenden Probleme reichen von Fragen der Begründung eines Arbeitsverhältnisses (Gestaltung von Arbeitsverträgen) bis hin zu Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Beendigung (Kündigung, Kündigungsschutzklage, Abfindungen). Aber auch laufende Arbeitsverhältnisse sind nicht immer frei von Konflikten, etwa wenn es um die Rechtmäßigkeit von Abmahnungen oder Weisungen geht.

Arbeitsrechtliche Mandate werden durch Rechtsanwalt Christian Stücke und  Rechtsanwalt Steffen Elies bearbeitet.

Das Erbrecht regelt die mit der Vermögensnachfolge zusammenhängenden Rechtsprobleme. Hierzu gehört sowohl die vorsorgende Rechtsberatung wie auch die Auseinandersetzung um Ansprüche nach Eintritt des Erbfalles.
Wichtig ist jedoch auch, sich rechtzeitig Gedanken um die eigene Nachfolge zu machen. Hier stehen wir Ihnen im Rahmen der Vorsorgeplanung ebenfalls gerne zur Verfügung. Gestaltungsspielräume eröffnen sich beispielsweise durch Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge. Aber auch im Rahmen der Vertrags- und Testamentsgestaltung ist die Hinzuziehung fachkundigen Rates empfehlenswert.

Daneben stehen wir Ihnen auch im Rahmen der Testamentsabwicklung (insb. Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlasspflegschaft) zur Seite. Die auf dem Gebiet des Erbrechts in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte haben nicht zuletzt durch ihre langjährigen praktischen Erfahrungen sowie die intensive Fortbildung auf dem Gebiet vertiefte Kenntnisse erworben.

Rechtsanwalt Dr. Philipp Sticherling hat mit einem erbrechtlichen Thema promoviert. Er ist im Erbrecht im Deutschen Anwaltverein und für die Rechtsanwaltskammer aktiv. Er ist Autor diverser Beiträge in Fachzeitschriften und Fachbüchern. Dr. Sticherling führt - genau wie Rechtsanwältin Elke Pohl - die Bezeichnung "Fachanwalt/Fachanwältin für Erbrecht". Rechtsanwältin Imke Koppik hat den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht erfolgreich abgeschlossen.

Das Familienrecht birgt eine Vielzahl von Problemstellungen in sich. Die Scheidung einer Ehe geht häufig mit weiteren Verfahren einher. Die Bestimmung des Unterhaltes (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Nachehelichenunterhalt) ist ohne Kenntnis der bundesweit auch durchaus unterschiedlichen Rechtsprechung nicht zu bewerkstelligen. Fragen des Sorgerechts, Umgangsrechts oder die Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bedürfen nicht nur juristischer Kenntnisse, sondern auch Fingerspitzengefühl. Fragen zum Zugewinn werden hier ebenso behandelt, wie Fragen der Hausratsteilung. Auch die Bearbeitung von Fällen aus dem Gebiet der nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder der (eingetragenen) Lebenspartnerschaft gehören hierher.

Die Bearbeitung der familienrechtlichen Fälle liegt in der Hand von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Elke Pohl und Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Imke Koppik.

Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten. Hierzu gehören insbesondere das Wettbewerbsrecht, aber auch Fragen des Markenrechts, Patentrechts, Gebrauchsmuster- und Geschmacksmusterrechts sowie des Sortenschutzrechts.

Das Stichwort "Abmahnung" ist in aller Munde. Wer sich als Unternehmer präsentiert, hat zu überlegen, ob nicht durch seinen Auftritt Rechte Anderer verletzt werden. Auch wird er zu beachten haben, dass das Werberecht ihm gewisse Grenzen auferlegt. In vielen Bereichen sind gesetzliche Sonderregeln zu beachten, die selbst größeren Unternehmen unbekannt zu sein scheinen. Bei Nichtbeachtung dieser Regeln drohen schmerzhafte Abmahnungen und Schadensersatzansprüche.

Auch bei berechtigten Abmahnungen darf der Abgemahnte nicht tatenlos bleiben. Gemeinsam mit Ihnen werden wir Strategien erarbeiten, um Schäden zu gering wie möglich zu halten. So verhalten sich Abmahner oft selbst nicht rechtstreu, so dass eine Gegenabmahnung erfolgversprechend sein kann.

Umgekehrt kann auch erheblicher - nicht nur - wirtschaftlicher Schaden durch Rechtsverletzungen von Konkurrenten entstehen. Um diesen Verletzungen zu begegnen bleibt in manchen Fällen nur der Weg zum Gericht. Wir vertreten Sie in solchen Fällen sowohl außergerichtlich als auch bei Gericht (einstweilige Verfügung und Hauptsache). Wir gehen dabei davon aus, dass vorherige Verständigungsversuche erfolglos geblieben sind.

Das Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes wird durch Rechtsanwalt Christian Stücke bearbeitet.

Das Grundstücksrecht umfasst Aspekte des Erwerbes und Verkaufes von Grundstücken. Dazu kommen Streitfälle um Rechte, die an einem Grundstück bestehen können. Hierzu gehören das Erbbaurecht als grundstücksgleichem Recht oder auch andere dingliche Rechte. Zu diesen zählen widerum Grunddienstbarkeiten, beschränkt persönliche Dienstbarkeiten, Reallasten, Nießbrauchsrechte, Vorkaufsrechte und die Grundpfandrechte (Grundschuld, Hypothek, Rentenschuld).

In diesem Rahmen sind wir für Sie nicht nur beratend und gestaltend tätig, sondern vertreten Ihre Rechte auch gegenüber Behörden oder in gerichtlichen Verfahren.

Grundstücksrechtliche Fragen werden werden durch Rechtsanwalt Dr. Philipp Sticherling bearbeitet.

Das Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst insb. das Recht des Handelsstandes und der Handelsgeschäfte, sowie das Recht der Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.

Bei Gründung eines Unternehmens wird bereits zu überlegen sein, in welcher Rechtsform dieses zu betreiben ist. Ob es sich nun um ein Unternehmen handelt, das als GbR, als GmbH, als KG oder OHG betrieben wird: ein Gesellschaftsvertrag sollte nicht ohne vorherige Überprüfung abgeschlossen werden.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für die Erstellung individueller Verträge gern zur Verfügung.

Hinzu treten die vielfältigen Probleme, die beim Betrieb eines Handelsunternehmens oder einer Gesellschaft auftreten können. Weitere Problembereiche entstehen im Bereich der Umwandlungen oder auch im Rahmen der Abwicklung von Unternehmungen.

Die Mandate werden durch Rechtsanwalt Dr. Philipp Sticherling bearbeitet.

Das Recht der Informationstechnologie umfasst die Rechtsgebiete, die beim Betrieb von EDV-Anlagen online und offline entstehen können. Beispiels­weise seien hier genannt das Recht des elektronischen Geschäfts­verkehrs, das einschlägige IT-Vertragsrecht (Softwareverträge, Lizenzverträge etc.) einschließlich des Rechts der allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB-Recht). Hierzu gehört aber auch das Telekommunikationsrecht, das Datenschutzrecht oder auch das dazu gehörende Strafrecht.

Als besondere Herausforderung tritt auch das technische Verständnis der Materie hinzu. Ohne entsprechende Kenntnisse ist eine rechtliche Bewertung in der Regel nicht denkbar.

Das Rechtsgebiet wird durch Rechtsanwalt Christian Stücke bearbeitet. Im Rahmen der Beschäftigung mit der Materie wird großer Wert darauf gelegt, nicht nur die juristischen, sondern auch die technischen Entwicklungen der Informationstechnologie zu verfolgen. Rechtsanwalt Christian Stücke ist entsprechend auch mit den technischen Grundlagen vertraut.

Selbstverständlich beschränken sich diese Kenntnisse nicht allein auf die "Windows-Welt" mit den einschlägigen Anwendungsprogrammen. Eine intensive Beschäftigung fand mit verschiedenen Unix-Systemen (insb. Linux) sowie Mac-Systemen auch auf administrativer Ebene statt.

Rechtsanwalt Christian Stücke ist Fachanwalt für Informations­technologie­recht (IT-Recht). Er ist weiter Mitglied des gemeinsamen Fach­aus­schusses für IT-Recht der drei niedersächsischen Rechts­anwalts­kammern Braunschweig, Celle und Oldenburg, der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen und der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer.

Das Landwirtschaftsrecht umfasst ein breites Spektrum an Rechtsgebieten. Hierzu gehört in zivilrechtlicher Hinsicht insbesondere das Landpachtrecht, das landwirtschaftliche Erbrecht und Höferecht wie auch das landwirtschaftliche Schadensrecht. Die meisten Rechtstreitigkeiten aus diesen Bereichen werden vor den Landwirtschaftsgerichten ausgetragen.

Das Landwirtschaftsrecht berührt des weiteren auch Gebiete des öffentlichen Rechts, etwa des Umwelt- und Naturschutzrechts. Streitigkeiten hierüber werden in der Regel vor den Verwaltungsgerichten ausgetragen.

Auf dem Gebiet des Landwirtschaftsrecht sind die Rechtsanwälte Dr. Philipp Sticherling und Christian Stücke tätig. Rechtsanwalt Dr. Philipp Sticherling bearbeitet als Fachanwalt für Erbrecht insbesondere erbrechtliche/höferechtliche Verfahren. Verwaltungsrechtliche Fragestellungen werden durch Rechtsanwalt Stücke bearbeitet, der zugleich auch Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist.

Rechtsanwalt Stücke ist aufgrund langjähriger betrieblicher Tätigkeit auch mit der Landwirtschaftspraxis gut vertraut.

Zum Mietrecht gehören Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Auseinandersetzungen drehen sich oftmals um den Zustand der Mietsache (Mietmangel) oder die Modalitäten der Mietzahlungen. Die Prüfung von Mieterhöhungen gehört ebenso dazu wie die Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen oder Nebenkostenabrechnungen.
Auch die Beendigung von Mietverhältnissen durch Kündigung des Mietvertrages gibt oft Anlass zum Streit. Im Gebiet des Rechts der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG-Recht) drehen sich Streitigkeiten oft um die Ausgestaltung des Sondereigentums. Auch geben Meinungsverschiedenheiten zwischen den Miteigentümern oder im Verhältnis zum Verwalter häufig Anlass zum Streit.

Die Vielzahl der zu beachtenden Rechtsnormen sowie die vielfältig ergangene Rechtsprechung machen eine Interessenvertretung durch spezialisierte Rechtsanwälte erforderlich.

Für die Bearbeitung von mietrechtlichen Mandaten ist Rechtsanwalt Steffen Elies zuständig.

Die in der Kanzlei bearbeiteten sozialrechtlichen Mandate erfassen vor allem die Gebiete der Rentenversicherung, Pflegeversicherung, das Recht der Integration und Rehabilitation, der Krankenversicherung und der Unfallversicherung. Auf dem Gebiet der Rentenversicherung werden vor allem Streitfragen aufgrund beantragter Erwerbsminderungsrente behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt sind Streitfragen rund um die Zuerkennung eines Grades der Behinderung.

Rentenversicherungsrechtliche Fragen können auch bei Beantragung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auftauchen, wobei vielfach Überschneidungen zum Recht der Krankenversicherungen bestehen.
Sozialrechtliche Streitfragen, die sich um die Erbringung von Leistungen durch die Krankenversicherungen, die Unfallversicherungen oder der Pflege­versicherungen (häusliche/stationäre Pflege) drehen, gehören ebenfalls in das Gebiet des Sozialrechts.

Sozialrechtliche Mandate werden durch Rechtsanwalt Christian Stücke bearbeitet.

Das Strafrecht umfasst sowohl das materielle Recht (StGB und straf­recht­liche Nebengesetze) wie auch das dazu gehörende Prozessrecht (StPO). Durch das Strafrecht werden von staatlicher Seite aus die Verletzung von Rechtsgütern geahndet.

Zu den anwaltlichen Aufgaben gehören hier einerseits die Verteidigung von Beschuldigten, andererseits aber auch die Vertretung geschädigter Opfer im Rahmen einer sog. Nebenklage. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, die im Zusammenhang mit Straftaten entstanden sind, schon im Strafverfahren durchsetzbar.

Auf dem Gebiet des Ordnungswidrigkeitenrechts steht die Verteidigung gegen bußgeldbewehrte Tatvorwürfe im Straßenverkehr und in sonstigen Rechtsgebieten im Mittelpunkt.

Sowohl auf dem Gebiet des Strafrecht als auch auf dem Gebiet des Ordnungswidrigkeitenrechts stehen wir Ihnen außergerichtlich, wie auch im Gerichtsverfahren zur Seite. Je eher ein Auftrag zur Verteidigung erteilt wird, desto größer sind die Erfolgsaussichten. Es empfiehlt sich daher, unmittelbar nach einem Unfall oder sonstigem Vorfall mit uns Kontakt aufzunehmen und nicht erst bis zum Erlass einer behördlichen oder gerichtlichen Enscheidung zu warten.

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind: Sie haben freie Anwaltswahl. Die formularmäßige Einholung einer Rechtsschutzzusage wird von uns als Service übernommen.

Die Mandate werden durch Rechtsanwalt Steffen Elies bearbeitet.

Das Urheberrecht und Medienrechts umfasst vor allem urheberrechtliche Fragen im engeren Sinne ("Copyright-Verstöße") einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte und des Urhebervertragsrechts. Dazu kommt das Verlagsrecht sowie das Recht der öffentlichen Wort- und Berichterstattung und das Rundfunkrecht. In dieses Gebiet gehören weiter Fragen des Telekommunikationsrechts.

Die Gestaltung von Verträgen ist ebenso Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit wie die Verfolgung von Verstößen oder die Abwehr unberechtigt erhobener Ansprüche.

Für die Bearbeitung von urheberrechtlichen und medienrechtlichen Mandaten ist Rechtsanwalt Christian Stücke zuständig.

Das Verkehrsrecht umfasst u.a. Probleme beim Kauf und Verkauf von Kraftfahrzeugen (einschließlich Leasing), das Schadensrecht nach einem Verkehrsunfall (Sachschaden und Personenschaden) oder die Verteidigung in allen Straf- und Bußgeldsachen, die mit dem Straßenverkehr zusammenhängen. Auch das Recht der Fahrerlaubnis, das zum öffentlichen Recht gehört, zählt zu diesem Gebiet.

Spezialkenntnisse werden nicht nur auf diesen Gebieten benötigt. Im Rahmen der Schadensabwicklung und Anspruchsverfolgung sind auch haftungsrechtliche Fragen zu behandeln wie auch solche zum dazu gehörenden Versicherungsrecht (z.B. Unfallversicherung, Teil- und Vollkaskoversicherung, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung).

Die Verfolgung und die Abwehr von Schadensersatzansprüchen sind also ebenso Gegenstand unserer anwaltlichen Tätigkeit wie auch die Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe, die im Zusammenhang mit Delikten im Straßenverkehr erhoben werden. Sollte ein Verfahren auf Entzug einer Fahrerlaubnis eingeleitet werden, vertreten wir Sie gegenüber der Straßenverkehrsbehörde und ggf. im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens.

Verkehrsrechtliche Mandate werden durch Rechtsanwalt Steffen Elies bearbeitet. Herr Rechtsanwalt Steffen Elies ist zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er ist zudem Vertragsanwalt des ADAC. 

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Das Gebiet des Vertragsrecht erfasst das Recht der Kaufverträge ebenso wie das Recht der Darlehensverträge, des Reisevertrages und weiterer rechtsgeschäftlicher Abreden.

Probleme tauchen insbesondere im Rahmen von Kaufverträgen bei Mängeln der Sache auf (Stichwort Gewährleistung/Garantie, Wandlung, Rücktritt, Schadensersatz).

Zum Gebiet des Vertragsrechts gehört jedoch nicht nur die Verfolgung oder Abwehr von Ansprüchen. Auch der Entwurf individueller Verträge oder die Überprüfung bestehender Vereinbarungen bilden einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit.

Vertragsrechtliche Mandate werden in unserer Kanzlei vorwiegend durch Rechtsanwalt Steffen Elies bearbeitet.

Das Verwaltungsrecht erfasst Rechtsbeziehungen des Bürgers zum Staat.
Teilbereiche sind z.B. das - öffentliche - Baurecht (Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht), das Abgabenrecht oder das Wirtschaftsverwaltungs- und Subventionsrecht, das Umweltrecht oder das öffentliche Dienstrecht/Beamtenrecht. Diese Teilbereiche untergliedern sich widerum in weitere Gebiete. So gehört zum Wirtschaftsverwaltungsrecht beispielsweise das Gewerberecht, Handwerksrecht oder auch das Gaststättenrecht. Zum Umweltrecht gehören die Gebiete des Wasserrechts, Immissionsschutzrechts, Abfallrechts, Naturschutzrechts oder auch des Landschaftsschutzrechts.

Die Aufzählung dieser Rechtsgebiete ist nur beispielhaft und soll die ungeheure Vielfalt verwaltungsrechtlicher Fragestellungen aufzeigen. Wir klären gerne vorab mit Ihnen ab, ob Ihre Fragestellung zu den in unserer Kanzlei bearbeiteten Teilgebieten gehört.
Im Rahmen der Mandatsbearbeitung wird großer Wert auf frühestmögliche Klärung der Sach- und Rechtslage gelegt. Hier hat sich eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den Behörden bewährt. Sollte sich auf diesem Wege eine Lösung nicht finden lassen, so stehen wir Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer verwaltungsgerichtlichen Klärung gerne zur Verfügung.

Die Bearbeitung der verwaltungsrechtlichen Mandate obliegt Rechtsanwalt Christian Stücke. Herr Rechtsanwalt Stücke ist zugleich Fachanwalt für Verwaltungsrecht.


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